Der erste formelle Schritt ist die Beantragung der FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).
Diesem ersten Schritt geht die Definition des FuE-Vorhabens voraus. Darin beinhaltet ist die Ausarbeitung des Projekts, aber auch die wissenschaftliche Begründung, daß es sich um Forschung bzw. experimentelle Entwicklungsvorhaben handelt.
In dieser vorbereitenden Phase kann beraver consulting Sie tatkräftig unterstützen.
Daran schließt sich der Antrag auf Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt an.
Hierbei ist zu beachten, daß während der Durchführung des FuE-Vorhabens es bestimmte Auflagen zu erfüllen gilt. Empfehlenswert ist eine regelmäßige Aktualisierung der Bescheinigung für das jeweilige Geschäftsjahr.
Natürlich kann Ihr Unternehmen den Antrag selber ausarbeiten und einreichen. Nichtsdestotrotz, nach unseren Erfahrungen hat es sich gezeigt, daß nicht nur das Forschungsvorhaben an sich, sondern - und das im Besonderen - die wissenschaftliche Beschreibung und die verwendete Terminologie einen entscheidenen Einfluß auf die Beurteilung Ihres Forschungsvorhabens seitens der Bescheinigungsstelle hat.
Tatsächlich wird das FuE-Vorhaben gemäß einer wissenschaftlichen Analyse und einer klaren Darstellung der technischen, wissenschaftlichen und technologischen Herausforderungen beurteilt, unter der Berücksichtigung seines Innovationspotential und der Kapazität den letzten Standes der Technik zu übersteigen.
Bei diesen Verfahrensschritten kann beraver consulting Sie begleiten.